Wann Mutterschaftsgeld beantragen 2020?
Eine gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb der Sie das Mutterschaftsgeld beantragen müssen, gibt es so gesehen nicht. Da diese finanzielle Leistung jedoch sechs Wochen vor und mindestens acht Wochen nach der Entbindung erbracht wird, sollten Sie den Antrag möglichst vor Beginn dieser Schutzfrist stellen.
Wo und wann muss ich Mutterschaftsgeld beantragen?
Frühestens ab der 33. Schwangerschaftswoche stellen Frauenarzt oder Hebamme eine Bescheinigung aus, mit dem Schwangere ihr Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen können. Ein weiteres Formular füllt der Arbeitgeber aus.
Welche Formulare für Mutterschaftsgeld?
Bescheinigung einreichen Um Mutterschaftsgeld zu beantragen, benötigen Sie eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Das sogenannte „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Hebamme aus.
Wann bekommt man die Bescheinigung für den Mutterschutz?
Eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin erhalten Sie ab der 33. Schwangerschaftswoche. Sie wird von Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme ausgestellt und muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Wenn Sie Mutterschaftsgeld beantragen, darf die Bescheinigung nicht älter als eine Woche sein.
Wie können sie den Antrag für das Mutterschaftsgeld stellen?
Den Antrag für das Mutterschaftsgeld können Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular, das Sie von Ihrer Krankenkasse bekommen. Für den Antrag benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über den berechneten Geburtstermin. Diese bekommen Sie frühestens 7 Wochen vor dem Termin.
Wie erhalten sie Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse?
Wenn Sie zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern privat oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung.
Was ist die Erklärung für die Zahlung von Mutterschaftsgeld?
Die ausgefüllte ” Erklärung für die Zahlung von Mutterschaftsgeld “, die Sie auf Wunsch bei uns in Papierform anfordern können. Bei einer Frühgeburt oder wenn bei Ihrem Kind innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt wird, benötigen wir zusätzlich eine gesonderte ärztliche Bestätigung im Original.
Wer hat Anspruch auf das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung?
Anspruch auf Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung haben Sie, wenn Sie kein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, sondern privat krankenversichert oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind und Sie wegen der Mutterschutzfristen nicht arbeiten dürfen.