Kann Arbeitgeber Zeiterfassung anordnen?

Kann Arbeitgeber Zeiterfassung anordnen?

Der Arbeitgeber darf die Daten zur Anwesenheit eines bestimmten Mitarbeiters nur dann überprüfen, wenn es einen konkreten Anlass dazu gibt. Der Betriebsrat hat das Recht und die Pflicht, darüber zu wachen, dass der Umgang mit den Daten aus der Zeiterfassung in einem angemessenen Rahmen erfolgt.

Ist betriebsratsarbeit Arbeitszeit im Sinne des Arbzg?

Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

Wie viel Zeit für betriebsratsarbeit?

Nach dem gesetzlichen Leitbild stellt Betriebsratstätigkeit keine Arbeitszeit dar. Der Gesetzgeber hat sie bewusst als Ehrenamt ausgestaltet und nur teilweise der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gleichgestellt (vgl. § 37 Abs.

Ist eine Zeiterfassung gesetzlich vorgeschrieben?

Im Arbeitszeitgesetz ist derzeit keine bestimmte Form der Zeiterfassung vorgeschrieben. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber laut § 16 ArbZG verpflichtet, die Zeiten zu erfassen. Allerdings kann er die Zeiterfassung an den Arbeitnehmer delegieren.

Wird Zeiterfassung Pflicht?

„Das deutsche Recht kennt derzeit keine grundständige Pflicht, die sich an alle Arbeitgeber richtet, die gesamte Arbeitszeit von Beschäftigten aufzuzeichnen. “ Dazu passen auch die Aussagen der SPD, für die kein Weg an einer gesetzlichen Neuregelung des Arbeitsgesetzes vorbeiführt.

Wie kurzfristig darf Arbeitgeber Arbeitszeit ändern?

Das bedeutet: Ohne ein unvorhersehbares Ereignis und eine angemessene Ankündigungsfrist müssen diese keine Umstellungen hinnehmen. Laut eines aktuellen Urteils des Arbeitsgerichts Berlin sind dies in der Regel 4 Tage (Az. 28Ca 10243/12).

Kann mein Arbeitgeber einfach die Arbeitszeit verlängern?

Wichtigste Rechtsgrundlage im Hinblick auf die Arbeitszeit ist in Deutschland das Arbeitszeitgesetz. Der Arbeitgeber ist aufgrund seines Direktionsrechts grundsätzlich nicht dazu berechtigt, die Arbeitszeit einseitig zu verkürzen oder zu verlängern.

Ist Arbeitszeit Mitbestimmungspflichtig?

Kann der Betriebsrat immer bei Arbeitszeit mitbestimmen? Nein. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erstreckt sich nicht auf die Dauer der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitszeit. Die ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt.

Was fällt unter Behinderung der Betriebsratsarbeit?

Der Begriff der Störung bzw. Behinderung (§ 78 Satz 1 BetrVG) erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar eine Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG 19.7.1995 – 7 ABR 60/94). Ein Behindern kann sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen einer Mitwirkungspflicht geschehen.

Was muss der Betriebsrat dem Arbeitgeber mitteilen?

Unterrichtung durch den Arbeitgeber Nun, der Betriebsrat hat ein Unterrichtungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber. Das heißt, der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat alles mitteilen, was dieser wissen muss, um seine betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben erfüllen zu können (§ 80 Abs. 2 BetrVG).

Wie unterliegt der Betriebsrat der Tätigkeit des Arbeitgebers?

Der Betriebsrat unterliegt bei der Ausübung seiner Tätigkeit keinerlei Unterweisungen des Arbeitgebers. Jedes einzelne Betriebsratsmitglied hat – im Rahmen der subjektiven Erforderlichkeit – die Möglichkeit, sich jederzeit während der Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben zu widmen.

Ist die Betriebsratstätigkeit außerhalb der normalen Arbeitszeit erfasst?

Nur dann, wenn das Betriebsratsmitglied aus betrieblichveranlassten Gründen, also aus vom Arbeitgeber zu vertretenen Gründen, die Betriebsratstätigkeit außerhalb der normalen Arbeitszeit erbringt, gilt etwas anderes. Dann werden auch solche (erforderlichen) Betriebsratsüberstunden als Arbeitszeit erfasst.

Was ist die Ruhezeit in der Betriebsratssitzung?

Die Vorschrift zur Ruhezeit ( § 5 Abs. 1 ArbZG) sei nicht anzuwenden. Da eine Erholungspause von acht Stunden zwischen Ende der Arbeitszeit und Beginn der Betriebsratssitzung um 13:00 Uhr ausreiche, sei der Kläger allenfalls berechtigt gewesen, seine Arbeitszeit um 5:00 Uhr einzustellen.

Wie lange dauert die Erholungspause bei der Betriebsratssitzung?

Da eine Erholungspause von acht Stunden zwischen Ende der Arbeitszeit und Beginn der Betriebsratssitzung um 13:00 Uhr ausreiche, sei der Kläger allenfalls berechtigt gewesen, seine Arbeitszeit um 5:00 Uhr einzustellen. Das BAG ist der Argumentation der Arbeitgeberin nicht gefolgt.

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