Wie bewertet man Forderungen?

Wie bewertet man Forderungen?

Forderungen sind in der Handelsbilanz mit ihren Anschaffungskosten (Nennwert) oder einem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen. Sie sind grundsätzlich mit dem Wert auszuweisen, mit dem sie wahrscheinlich realisiert werden können.

Welche steuerrechtlichen Besonderheiten bestehen bei Forderungen?

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sind Forderungen mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Forderungen zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen gehören.

Warum bewertet man Forderungen?

Forderungen aus Lieferung und Leistung müssen zum Geschäftsjahresabschluss bewertet werden. Sie unterliegen dem strengen Niederstwertprinzip und werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Gründe für eine Wertberichtigung bei Forderungen sind zum Beispiel die Kursabhängigkeit oder das Ausfallrisiko von Forderungen.

Was sind werthaltige Forderungen?

Die Forderung eines Schuldners, gegen die ein Gläubiger die Aufrechnung erklärt, wird regelmäßig erst dann werthaltig, wenn der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung erbringt; auf den Zeitpunkt der Rechnungstellung kommt es nicht an.

Was wird bei der Bewertung der einzelnen Forderungen geschätzt?

Es wird bei der Bewertung der einzelnen Forderungen die Höhe der Abschreibung geschätzt, indem ein Pauschalbetrag von allen Forderungen abgesetzt wird.

Wie wird die Forderungen wertberichtigt?

Die auf die Konten “Zweifelhafte Forderungen” und “Uneinbringliche Forderungen” umgebuchten Forderungen werden zunächst einzeln wertberichtigt, wie es in den Rz. 54 f. und 61 f. dargestellt worden ist. Auf den nach den Umbuchungen verbleibenden Restbestand der Forderungen wird die Pauschalwertberichtigung vorgenommen.

Wie ist die Bilanzierung der Anschaffungskosten nach § 255 I HGB anzusetzen?

Ganz analog zur Bilanzierung der Anschaffungskosten nach § 255 I HGB sind Rabatte, Prämien und sonstige Preisnachlässe vom Nennbetrag der Forderung abzuziehen, soweit mit ihrer Inanspruchnahme noch zu rechnen ist. Die zweifelhaften Forderungen sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen.

Wie kann man einzelne Forderungen bewerten?

Forderungen sind einzeln zu bewerten. Wenn sich spezielle Risiken erkennen lassen, die den Bestand der Forderungen angreifen, so sind jedoch einzelne Forderungen neu zu bewerten, d.h. ihr vermutlicher Ausfall müsste vom Nennbetrag der jeweiligen, einzelnen Forderung abgesetzt werden.

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