Wie fasst der Betriebsrat einen wirksamen Beschluss?
Ganz einfach ausgedrückt fasst ein Betriebsrat einen Beschluss, indem er über ein bestimmtes Thema erst einmal diskutiert und anschließend abstimmt. Bei der Beschlussfassung muss der Betriebsrat beschlussfähig sein. Über das Beschlussthema muss ordnungsgemäß abgestimmt werden.
Wann darf ein Betriebsratsmitglied nicht abstimmen?
Ein Betriebsratsbeschluss ist z.B. in den folgenden Fällen wegen nicht ordnungsgemäßer Beschlussfassung grundsätzlich unwirksam: Beschlussfassung außerhalb einer Betriebsratssitzung. nicht ordnungsgemäße Ladung aller Betriebsratsmitglieder (und ggf. Ersatzmitglieder) zu der Betriebsratssitzung.
Wann muss der Betriebsrat einen Beschluss fassen?
Der Betriebsrat kann einen Beschluss fassen, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an einer Abstimmung teilnimmt. Maßgebend ist die Zahl der nach § 9 BetrVG ermittelten Zahl der Betriebsratsmitglieder.
Was ist ein Betriebsratsbeschluss?
Der Betriebsrat nimmt seine Rechte (Mitbestimmung, Anhörung etc.) in Betriebsratssitzungen wahr – Grundlage jeder Entscheidung des Gremiums ist ein Beschluss. Diese sind ein wichtiges Instrument der Betriebsratsarbeit.
Wie beschließt der Betriebsrat den Abschluss der Betriebsvereinbarung?
Der Betriebsrat beschließt, dass die Verhandlungen über den Abschluss der Betriebsvereinbarung mit dem Regelungskomplex ” ” gescheitert sind. Der Betriebsrat beschließt ferner die Anrufung der Einigungsstelle unter dem Vorsitz des mit Beisitzern je Seite.
Wie beschließt der Betriebsrat die Einstellung der Kollegin zu betreiben?
Der Betriebsrat stellt fest, dass er zur Einstellung (Versetzung, Umgruppierung) der Kollegin Frau nicht um Zustimmung angefragt wurde. Der Betriebsrat beschließt daher am die Aufhebung der Einstellung (die Rückgängigmachung der Versetzung) gem. § 101 BetrVG durch ein Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht zu betreiben.
Wie beschließt der Betriebsrat die Rechtsanwälte zu beauftragen?
Der Betriebsrat beschließt ferner die Rechtsanwälte mit der rechtlichen Vertretung des Betriebsrats in dieser Angelegenheit und mit der Einleitung der arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu beauftragen. Der Arbeitgeber hat personelle Einzelmaßnahmen ohne Beteiligung bzw.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Beschlussfassung des Betriebsrats?
Über die in § 33 BetrVG geregelten Voraussetzung hinaus, hat die Rechtsprechung für die Beschlussfassung des Betriebsrats weitere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen entwickelt. Es gibt hier also Einiges zu beachten. Nachfolgend finden sich einige typische Situationen und hierzu passende Anregungen zur Beschlussfassung.